Der Maurer und Untermieter Horst Hempel versucht in Abwesenheit von Mutter und Schwester den minderjährigen Jürgen sexuell zu missbrauchen. Es kommt zu einer dramatischen Schlägerei.
Schwester Gerline und Jürgen Draeger in
trügerischer Familenedylle mit ihrem zukünftigen Schwiegervater
Draeger glaubt, den Täter getötet zu haben. Unfähig über die Vergewaltigung sprechen zu können flieht er nach München und wird dort zur Weihnachtszeit auf dem Hauptbahnhof während einer Polizei-Razzia als Obdachloser ohne Ausweispapiere festgenommen. Bei der Leibesvisitation auf dem Polizeipräsidium wird das verbotene Buch "Querelle" entdeckt. Die streng limitierte Romanauflage des französischen Dichters Jean Genet steht auf dem Index und darf Jugendlichen unter 18 Jahren nicht ausgehändigt werden. Draeger sieht wesentlich jünger aus.
Die Polizei konfisziert das Buch.
Endlose Verhöre mit diversen Beschuldigungen bleiben ohne Antworten: Draeger verschließt sich in totales Schweigen als letzte Freiheit der eigenen Wahrheit. Dafür giebt es 3 Wochen Isolationshaft im alten Cornelius Gefängnis in München.
Nach Identifizierung des Unbekannten folgt die Abschiebung nach West-Berlin in die "familiäre Umgebung“ mit Auflage der regelmäßigen polizeilichen Rückmeldepflicht. Inzwischen hatt der Triebtäter die Mutter geheiratet. Eine Rückkehr in seine Familie ist für ihn unvorstellbar.
Um der polizeilichen Meldepflicht nachzukommen fälscht der noch nicht Volljährige (damals erst mit 21 Jahren) die Unterschrift seiner Mutter.
Jürgen ist traumatisiert und sprachgestört.
Die Malerei bleibt seine einzige Kommunikation.
Nach 23 Jahren wird der Roman von Jean Genet erneut zum Schicksal des Künstlers als Rainer Werner Fassbinder "Querelle" 1982 in Berlin verfilmt.